Für den Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse als Medizinprodukteberater gemäß MPDG. Medizinprodukteberater ist nach dem § 83 MPDG, eine Person, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren fachgerechte Handhabung einweist. Unsere Medizinprodukteberater-Schulung geht auf § 83 MPDG ein. Relevante Anforderungen der EU-Verordnungen 2017/745 und 2017/746 werden dazu vorgestellt. Dabei werden Ihnen praxisnah d
Die EU-Verordnungen MDR und IVDR enthalten keine Anforderungen an Medizinprodukteberater. Ist der Medizinprodukteberater damit überflüssig?
Nein, denn der Medizinprodukteberater ist in Deutschland im nationalen Recht (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, MPDG) verankert und soll zur Sicherheit von Medizinprodukten beitragen. Auch im österreichischen Gesetz ist dieses Konzept verankert.
Gemäß Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) wird von Medizinprodukteberatern erwartet, dass Sie die erforderliche Kenntnisse besitzen, um über Medizinprodukte sachkundig beraten zu können. Das setzt voraus, dass neben aktuellen Produktschulungen auch die rechtlichen Grundlagen in regelmäßigen Intervallen geschult bzw. aufgefrischt werden müssen.
Ergänzend zur initialen Schulung zum Medizinprodukteberater gemäß § 83 MPDG dient dieser Refresher-Kurs als Nachweis der notwendigen Sachkenntnis und erfüllt somit die Anforderungen an die regelmäßige Schulung der rechtlichen Grundlagen.
Falls Sie Medizinprodukte in Deutschland vertreiben, sind Sie auch an die deutsche Gesetzgebung gebunden. Diese fordert in der nationalen Implementierung der MDR, nämlich dem MPDG, sogenannte Medizinprodukteberater:innen. Angestellte eines Unternehmen, die bestimmte Produktinformationen für Fachkreise bereithalten oder über die sachgemäße Handhabung von Medizinprodukten informieren, agieren in der Rolle von Medizinproduktberater:innen und müssen entsprechend qualifiziert sein.
Die EU-Verordnungen MDR und IVDR enthalten keine Anforderungen an Medizinprodukteberater. Ist der Medizinprodukteberater damit überflüssig? Nein, denn der Medizinprodukteberater ist in Deutschland im nationalen Recht (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, MPDG) verankert und soll zur Sicherheit von Medizinprodukten beitragen. Auch im österreichischen Gesetz ist dieses Konzept verankert.
Das MPDG fordert von Medizinprodukteberatern, dass Sie die erforderliche Sachkenntnis besitzen. Das bedeutet neben regelmäßigen Produktschulungen auch, dass die rechtlichen Grundlagen in regelmäßigen Intervallen geschult bzw. aufgefrischt werden müssen.