Das Seminar vermittelt Ihnen die speziellen Anforderungen der Verantwortlichen Personen nach Artikel 15 MDR im Unternehmen. Sie erlernen den Umgang mit dem Meldesystem, das richtige Verhalten im Schadensfall und werden mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut gemacht.
Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, wie Betroffenenrechte nach der neuen DSGVO zu gewährleisten sind. Der Datenschutzbeauftragte soll beraten und praxisnahe Lösungen bieten. Wichtig ist, Prozesse für die transparente Information über Auskunftsersuchen und Löschanfragen bis hin zum Recht auf Datenübertragbarkeit zu entwickeln und implementieren.Im Seminar erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO. Anschließend werden praktische Handlungsempfehlungen für die DSGVO-Compliance vermittelt und aufsichtsbehördliche Anforderungen, wie aktuelle Urteile, erläutert. Es erwarten Sie Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wann startet die Frist be
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die in der DS-GVO (und anderen Datenschutzvorschriften) vorgesehenen Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch zwei oder mehrere Beteiligte. Des Weiteren werden die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen für Auftraggeber, Dienstleister bzw. Kooperationspartner besprochen. Zudem erhalten Sie praktische Arbeitshilfen und Tipps in Form von Checklisten und Musterverträgen.
Das Betäubungsmittelrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die für eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure im Betäubungsmittelverkehr von Bedeutung ist. Dazu gehören unter anderem: Pharmazeutische Unternehmen, Apotheken, Großhändler (mit und ohne Lagerhaltung), universitäre Forschungseinrichtungen (klinische Studien, Tierversuche) und Anlytik- bzw. Entwicklungslabore.
Betäubungsmittel gelten in Deutschland als besonderes Gut und unterliegen daher strengen gesetzlichen Regularien. Diese Regularien umfassen neben der Beantragung einer besonderen Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr außerdem besondere Dokumentationspflichten im Rahmen des Handels. Besondere Vorschriften existieren nicht nur für den Binnenhandel, sondern ebenfalls für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Im Intensivtraining erhalten Sie aus behördlicher Sicht einen umfassenden Überblick über Ihre Aufgaben und Ihre Verantwortung als FvP. Sie erfahren die Grundlagen des Haftungsrechtes, um Ihr persönliches Risiko in Ihrer Funktion als FvP einschätzen zu können.
Sie überlegen als Hersteller von Medizinprodukten aufzutreten, wissen aber noch nicht, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen?
Sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen von Medizinprodukten gibt es explizite Anforderungen an den Hersteller, reguliert durch die Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745 (MDR). Diese neue Verordnung bringt auch eine ganze Reihe an neuen Aufgaben und Pflichten für Medizinproduktehersteller und weitere Wirtschaftsakteure mit sich.
Kombinationen von Arzneimittel mit Medizinprodukten können integraler Natur sein, also ein Arzneimittel darstellen, das fest mit einem Medizinprodukt verbunden ist, wie das beispielsweise bei Injektoren, Pens, Fertigspritzen oder Inhalatoren der Fall ist. Auch arzneimittelfreisetzende Implantate sowie andere arzneimittelfreisetzende Systeme können zu dieser Produktkategorie gehören. Im Licht der den nun ab 26. Mai 2021 inkraftgetretenen MDR ergeben sich für solche Produkte eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Klassifizierung, Konformitäts-Zertifizierung und Kennzeichnung des Medizinprodukteanteils, sowie der für die Zulassung einzureichenden Daten und Unterlagen sowie deren Implementierung in das Arzneimittel Dos
Die Hauptverantwortlichkeit der Verantwortlichen Person umfasst nicht nur die Kommunikation mit den Behörden. Dadurch ist das Aufgabengebiet im Vergleich zum bisherigen Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte (SiBA nach MPG §30) bedeutend größer.
Die Verantwortliche Person ist unter anderem verantwortlich für die Konformität der Technischen Dokumentation, der konformen Durchführung von PMS- Aktivitäten sowie die Einhaltung der Meldefristen bei Vigilanzfällen. Hinzu kommen Verantwortlichkeiten bezüglich der Konformität des Qualitätsmanagementsystems und der Konformität der jeweiligen Produkte.