Vaporisers are on the rise. Learn here all about the tasks to successfully CE-mark your vaporizer for medicinal cannabis and how to fulfill requirements for other medical devices, e.g. for dosing and packaging e.g. syringes.
Medicinal cannabis (flowers or extracts) is often delivered or administered to patients by vaporisation. In the EU, vaporisers used must be classified as medical devices and require a respective CE mark. The distribution or promotion of non-certified vaporisers in the context of medicinal cannabis is illegal.
The general safety and performance requirements for EU CE marking are defined in Annex I of the Medical Device Regulation (EU) 2017/745 (MDR). For these products, a conformity assessment procedure is to be carried out and a certification body (Notified Body) is to be involved. This applies to all vaporisers but might be different for other medical devices, depending on the potential risk of the device. For this purpose, the MDR provides for a differentiation of the devices into 4 main classes (I, IIa, IIb, III). This classification is based on the criteria laid down in Annex VIII of the MDR. Vaporisers of medicinal products are categorised as IIb (rule 20 of Annex VIII of MDR and related explanation in MDCG 2021-24 "Guidance on classification of medical devices"). Thus, the conformity assessment must essentially be carried out with the involvement of an EU Notified Body. Furthermore, risk class IIb requires clinical investigations carried out with these medical devices. Notified Bodies perform the conformity assessment, the potential tests and issue the corresponding certificates. Manufacturers can contact a European Notified Body of their choice, which is designated for the relevant procedure and the relevant product category.
Conformity assessment is the process demonstrating whether the requirements of the MDR relating to a device have been met. The responsibility for demonstrating conformity lies with the manufacturer of the medical device. Data obtained will then be assessed by a Notified Body. In any case the general safety and performance requirements, the clinical performance and the technical documentation will be assessed by the Notified Body. The devices must also be assigned a Unique Device Identifier (UDI) number and be registered in the electronic system EUDAMED, in accordance with MDR Article 29.
This webinar will address the following topics:
Duration (Recording): 130 Minutes
Language of presentation: English | Slides: English
Sprache: Englisch
Durchführung: Remote
Dauer: 2 h
Kategorie: Englische Seminare
Anbieter: Alphatopics GmbH
Zertifikat: JA
Geeignet für: QM-Manager, RA-Manager
Vorkenntnisse: nicht erforderlich
The general safety and performance requirements for EU CE marking are defined in Annex I of the Medical Device Regulation (EU) 2017/745 (MDR). For these products, a conformity assessment procedure is to be carried out and a certification body (Notified Body) is to be involved. This applies to all vaporisers but might be different for other medical devices, depending on the potential risk of the device. For this purpose, the MDR provides for a differentiation of the devices into 4 main classes (I, IIa, IIb, III). This classification is based on the criteria laid down in Annex VIII of the MDR. Vaporisers of medicinal products are categorised as IIb (rule 20 of Annex VIII of MDR and related explanation in MDCG 2021-24 "Guidance on classification of medical devices&a
Sprache: | Englisch |
Durchführung: | Remote |
Dauer: | 2 h |
Kategorie: | Englische Seminare |
Anbieter: | Alphatopics GmbH |
Preis netto zzgl. Mwst. pro Teilnehmer
Das Basistraining bietet Ihnen den Einstieg in die Thematik der Computervalidierung. Hier erfahren Sie die Zusammenhänge der rechtlichen Grundlagen der Schweiz und der EU. Sie lernen die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen an computergestützte Systeme kennen. Die Bedeutung und die Anwendung von GAMP 5 werden Ihnen deutlich. Sie erfahren die Dokumentationsanforderungen im Ablauf der Computervalidierung.
Die lückenlose Nachvollziehbarkeit der GMP-Dokumente ist in der Wirkstoffproduktion gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt nicht nur für aufzeichnende Dokumente wie Herstellungs- und Prüfprotokolle oder andere Formblätter und elektronische Medien zur Rohdatendokumentation, sondern auch für Masterdokumente, z.B. für MBR und SOPs oder Verfahrensanweisungen. GMP-gerechtes Dokumentieren steht immer noch an erster Stelle in der Wirkstoffherstellung.
Das Fachseminar befasst sich mit gezielten Thematiken im Umgang mit Beschäftigtendaten im Personalwesen. Erörtert werden zunächst Fragen zu Verantwortlichkeiten und vertragliche Anforderungen bei Einsatz externer Stellen. Den Schwerpunkt bilden Themen zum datenschutzkonformen Recruiting, z. B. mittels Social-Media-Nutzung und eingriffsintensiver Verfahren, dargestellt am Beispiel psychologischer Testverfahren. Dabei werden aktuelle Fortschritte zur Künstlichen Intelligenz (KI) einbezogen.
Mit der GMP-Dokumentation muss die Planung, Prüfung und Qualität von Arzneimitteln nachgewiesen werden. Im Webinar erfahren Sie die Grundlagen der Anforderungen an die Dokumentation. Sie erhalten einen Überblick über die Zusammenhänge und die Anforderung an die Nachvollziehbarkeit der Chargendokumentation.
Die Leitung der Herstellung ist nach wie vor für viele GMP-relevante Aktivitäten verantwortlich. Diese Verantwortungen sind in der AMWHV, aber auch im EU GMP-Leitfaden festgelegt. Die QP verlässt sich z.B. bei der Freigabe auf die Unterschrift der Leitung der Herstellung. Sie erfahren die eigenen Verantwortungen als auch die Abgrenzungen zu anderen Verantwortungsträgern und -bereichen innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
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Neben diesen Labelling-Anforderungen gelten seit 26. Mai 2021 (MDR) bzw. seit 26. Mai 2022 (IVDR) die neuen EU-Verordnungen für Medizinprod
Die Anwendung von KI-Technologien wie ChatGPT in Projektmanagement-Prozessen nimmt
immer mehr zu. Denn auch im Projektmanagement kann KI unterstützend eingesetzt werden
und wird stetig weiterentwickelt.
Sie erhalten in diesem Seminar eine umfassende Einführung in die Möglichkeiten von KI im Projektmanagement und erfahren wie Sie KI praktisch für eine verbesserte Projektplanung, -durchführung und -kontrol
Das Gesundheitswesen ist eine Branche, die sich stetig wandelt. Neue Technologien, Behandlungsmethoden und gesetzliche Vorgaben machen es erforderlich, dass Fachkräfte regelmäßig ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern. Doch der enge Arbeitsalltag lässt oft wenig Raum für Präsenzschulungen. Genau hier kommen E-Learnings ins Spiel, die Ihnen eine flexible und bequeme Möglichkeit bieten, sich jederzeit und ortsunabhängig weiterzubilden.
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Die Digitalisierung hat das Gesundheitswesen revolutioniert – und das gilt auch für die Weiterbildung. E-Learnings bieten eine flexible, effiziente und praxisnahe Lösung, um sich kontinuierlich weiterzubilden und so den steigenden Anforderungen der Branche gerecht zu werden.
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