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Beschäftigtendatenschutz

Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Beschäftigtendaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz und grundlegender sowie aktueller Rechtsprechung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber. Dabei werden auch verschiedene praxisrelevante Einzelthemen besprochen, die Bezug nehmen auf aktuelle technische Entwicklungen in der Arbeitswelt. Zu den Rechten der Beschäftigten auf Auskunft und Schadenersatz werden vor allem die aktuellen Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte beleuchtet.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Darlegung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des BR. Durch § 79a BetrVG stellen sich Fragen zur Einordnung des BR als Verantwortlicher und zum Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Umgang mit Beschäftigtendaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
  • Auslegung von § 26 BDSG und aktuelle Rechtsprechung
  • Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR nach § 79a BetrVG
  • Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeitenden
  • Das neue Spannungsfeld zwischen Betriebsrat und DSB
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungs- und Kontrollrechten des Betriebsrats
  • Aktuelles zum Auskunftsrecht und Schadenersatz für Beschäftigte

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Inhalte:

Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz

  • Anwendbares Recht zum Beschäftigtendatenschutz
  • Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis
  • Zulässiger Inhalt zum Datenschutz in Betriebsvereinbarungen

Einwilligung des Beschäftigten

  • Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
  • Sicherstellung „freier“ Entscheidungen des Arbeitnehmers
  • Anforderungen nach DS-GVO und § 26 Abs. 2 BDSG

Rechtmäßigkeit ohne Einwilligung

  • Fragerecht des Arbeitgebers in der Bewerbungsphase
  • Backgroundchecks zu Bewerbern in Social Networks
  • Beispiele zulässiger Verarbeitungen
  • Auswertung von Protokolldaten
  • Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle und Rechtsprechung
  • Zulässigkeit besonderer Datenkategorien (biometrische Daten und Gesundheitsdaten u. a.) nach Art. 9 DSGVO

Rechte der Beschäftigten

  • Rechtsprechung des EuGH und der Arbeitsgerichte zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO und
  • Schadenersatzrecht nach Art. 82 DSGVO

Überwachung von Telefon-/Internet-/E-Mail-Verhalten der Mitarbeiter

  • Überwachung des Telefonverhaltens der Mitarbeitenden
  • Zugriff auf E-Mail-Postfächer der Beschäftigten
  • Auswertung des Internetverhaltens der Mitarbeitenden
  • Fernmeldegeheimnis im Arbeitsverhältnis

Einzelfragen zum Umgang mit Beschäftigtendaten

  • Anforderungen an Videoüberwachung nach Aufsichtsbehörden und Rechtsprechung
  • Rechtsprechung zur GPS-Ortung
  • Übermittlungen innerhalb eines Konzerns und Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DS-GVO
  • Hinweisgeberschutz und interne Ermittlungen
  • Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der/Die Datenschutzbeauftragte

  • Zugriffsrecht auf Personalakten
  • Verhältnis des/der DSB zum Betriebsrat nach § 79a BetrVG: Kontrollrecht gegenüber Betriebsrat?
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Benennung eines(r) Datenschutzbeauftragten

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zum Datenschutz
  • Meldeverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden und Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Typische Inhalte einer Betriebsvereinbarung
  • Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats

Ihr Nutzen:

  • Sie gewinnen einen Überblick, welche aktuellen Entwicklungen es im Umgang mit Beschäftigtendaten gibt.
  • Anhand konkreter Fallbeispiele erfahren Sie, was bei der Verarbeitung von Daten von Mitarbeitenden unbedingt zu beachten ist.
  • Das Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und bDSB wird eingehend dargestellt.

Zielgruppe:

  • Neubestellte oder designierte Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte, die sich über aktuelle Entwicklungen informieren wollen
  • EDV-Administratoren
  • Führungskräfte mit umfassender Personalverantwortung
  • Personalchefs
  • Qualifizierte Mitarbeiter/-innen in Personalabteilungen
  • Betriebsräte
  • Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung

Sprache: Deutsch

Durchführung: Remote, vor Ort

Dauer: 2 Tage

Kategorie: Recht & Datenschutz

Anbieter: FFD Forum für Datenschutz, eine Marke der TALENTUS GmbH

Geeignet für: Datenschutzbeauftragte, EDV-Administratoren, Führungskräfte mit umfassender Personalverantwortung

Vorkenntnisse: nicht erforderlich


Referent

RA Frank Henkel

Datenschutz-Experte, ausgebildeter Datenschutzauditor und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter diverser Unternehmen, Autor zahlreicher Fachartikel zum Thema Datenschutz, langjähriger Re



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Tags: Umgang mit Beschäftigtendaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig? Auslegung von § 26 BDSG und aktuelle Rechtsprechung Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR nach § 79a BetrVG Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeitenden Das neue Spannungsfeld zwischen Betriebsrat und DSB



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Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Beschäftigtendaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz und grundlegender sowie aktueller Rechtsprechung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber. Dabei werden auch verschiedene praxisrelevante Einzelthemen besprochen, die Bezug nehmen auf aktuelle technische Entwicklungen in der Arbeitswelt. Zu den Rechten der Beschäftigten auf Auskunft und Schadenersatz werden vor allem die aktuellen Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte beleuchtet.


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Beschäftigtendatenschutz

Weiterbildungen

Vorteile von Seminaren

Warum Seminare im Gesundheitswesen für Ihre berufliche Zukunft unverzichtbar sind

Das Gesundheitswesen entwickelt sich rasant weiter. Neue Behandlungsmethoden, medizinische Innovationen und sich ändernde gesetzliche Vorgaben erfordern, dass Fachkräfte ständig ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf den neuesten Stand bringen. Seminare sind dabei eine ideale Möglichkeit, gezielt Wissen zu vertiefen, aktuelle Trends zu verstehen und sich optimal auf die Herausforderungen des Gesundheitswesens vorzubereiten.

Die Bedeutung von Seminaren im Gesundheitswesen

Für alle, die in der Gesundheitsbranche tätig sind, ist lebenslanges Lernen eine zentrale Notwendigkeit. Ob Ärzte, Pflegepersonal, Therapeuten oder Verwaltungskräfte – jede Berufsgruppe steht vor der Aufgabe, sich kontinuierlich weiterzubilden. Ein gut strukturiertes Seminar bietet hier den perfekten Rahmen, um in kurzer Zeit tief in spezifische Themen einzutauchen und praxisnahes Know-how zu erwerben.

Im Vergleich zu längeren Weiterbildungen oder Studiengängen sind Seminare meist kompakt und fokussiert. Sie bieten einen intensiven Einblick in ein spezifisches Fachgebiet, das für Ihre tägliche Arbeit von Bedeutung ist. Besonders im Gesundheitswesen, wo Zeit oft eine knappe Ressource ist, können Sie sich in Seminaren schnell und effizient weiterbilden und das Gelernte sofort in die Praxis umsetzen.

Praxisnähe und Expertenwissen

Einer der größten Vorteile von Seminaren im Gesundheitswesen ist die direkte Anwendbarkeit des vermittelten Wissens. Viele Seminare werden von erfahrenen Fachkräften und Branchenexperten geleitet, die nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch wertvolle Praxistipps mitbringen. Sie haben die Möglichkeit, konkrete Fallbeispiele zu analysieren, neue Behandlungsmethoden kennenzulernen oder sich über aktuelle rechtliche Änderungen zu informieren.

Darüber hinaus bieten Seminare auch den Vorteil, dass Sie sich mit anderen Fachkräften aus der Branche vernetzen können. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in ähnlichen Positionen kann wertvolle Einblicke in deren Arbeitsweise und Herausforderungen geben und neue Perspektiven eröffnen.

Themenvielfalt für jeden Bedarf

Die Bandbreite der Themen, die in Seminaren im Gesundheitswesen abgedeckt werden, ist enorm. Sie reicht von medizinischen Fachthemen, wie der Einführung in neue Behandlungsmethoden oder Pflegestandards, über betriebswirtschaftliche und administrative Themen, wie der Abrechnung von Gesundheitsleistungen, bis hin zu Soft-Skill-Seminaren, die sich mit Kommunikation oder Führungskompetenzen beschäftigen.

Egal, ob Sie sich auf ein spezielles Fachgebiet fokussieren möchten oder Ihre allgemeinen Kenntnisse erweitern wollen – es gibt garantiert ein Seminar, das Ihren beruflichen Zielen entspricht.

Flexibilität durch verschiedene Lernformate

Auch in der Gesundheitsbranche werden zunehmend flexible Lernformate angeboten. Neben Präsenzseminaren, die den direkten Austausch fördern, gibt es immer mehr Online-Seminare. Diese bieten die Möglichkeit, sich von überall aus weiterzubilden und den Lernprozess besser in den eigenen Arbeitsalltag zu integrieren. Dies ist besonders hilfreich für Fachkräfte, die aufgrund von Schichtarbeit oder engem Zeitplan nur schwer an mehrtägigen Präsenzveranstaltungen teilnehmen können.

Jetzt ein Seminar buchen und die Zukunft aktiv gestalten

Die Teilnahme an Seminaren im Gesundheitswesen bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern, sondern auch Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Gerade in einem Bereich, der sich so schnell entwickelt, ist es entscheidend, sich kontinuierlich weiterzubilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig die bestmögliche Versorgung für Patienten zu gewährleisten.

Zögern Sie nicht und buchen Sie noch heute ein Seminar, das Ihre Karriere im Gesundheitswesen auf das nächste Level hebt. Durch gezielte Weiterbildung stärken Sie Ihre Position in der Branche, steigern Ihre Attraktivität als Fachkraft und tragen aktiv dazu bei, die Gesundheitsversorgung von morgen mitzugestalten.